Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 594b Vertrag über mehr als 30 Jahre

BGB § 594b Vertrag über mehr als 30 Jahre

[ Auszug: Wird ein Pachtvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann nach 30 Jahren jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werk ... ]